Willkommen
...auf der Internetpräsenz vom Kleingärtnerverein "An der Quelle A" e.V.
Neue Email-Adresse: kontakt@kgv-quelle-a-nb.de
Neue Webseite: https://www.kgv-quelle-a-nb.de
Wichtig!!!
Die Rechnungen für das Gartenjahr 2020/2021 werden wie gewohnt bis
zum 01.03.2021 übergeben und sind zum 30.03.2021 fällig.
Regionalverband
Die Geschäftsstelle des Regionalverbandes ist seit dem 26.10.2020 nach Umzug wieder geöffnet. Sie befindet sich jetzt in der Max-Adrion-Str. 47 (Eingang hinter dem Hochhaus). Bitte halten Sie sich bei einem Besuch an die Maskenpflicht und an die Abstandsregeln.
Flohmarkt am 19.09.2020
Unser Verein betreibt eine Kleingartenanlage vor dem östlichen Stadtrand von Neubrandenburg. Günstige Pacht, eine gepflegte Anlage mit Parkplätzen, vorhandene Bushaltestelle und Fahrradweg/Sandweg bis nach Neubrandenburg (Oststadt) zeichnen u.a. unsere Kleingartenanlage und seine Lage aus.
Lage unserer Kleingartenanlage (Link: https://goo.gl/maps/dC34e392Z3K2)
Informationen
Lust auf Garten
Wir bieten in einer der schönsten Kleingärtneranlagen Neubrandenburgs:
Für alle die keinen Garten mehr oder nicht wollen auf einer beräumten Parzelle Gartenland zur eigenen Gestaltung und Wunschgröße ab 20m²
an. Wasseranschluß ist vorhanden, bei Bedarf auch E-Anschluß. Bushaltestelle direkt vor der Gartensparte. Infos über das Kontaktvormular oder unseren Vorsitzenden.
Mitgliederversammlung
Die nächste Mitgliederversammlung findet am 14.08.2021 statt.
Wasserversorgung
Die Versorgung mit Wasser wird witterungsbedingt zum Jahresende ein- und im Frühjahr wieder hergestellt. Zwischenzeitliche Unterbrechungen auf Grund von Wartungs- und Reparaturarbeiten sind möglich. Alle Zu- und Abschaltungen werden per Aushang am Haupttor zur Gartenanlage, soweit möglich, bekannt gegeben.
Gemeinschaftsleistungen
Die Gartenordnung regelt die Rechte und Plichten des Kleingärtners:
Im Punkt VII. Wege und Gemeinschaftsflächen heisst es dazu:
Deren Pflege und Instandhaltung obliegt der Gemeinschaftpflicht. Durch die angrenzenden Pächter sind Weg- und Nebenflächen eigenständig sauber zu halten. In der Regel betrifft dass Flächen vor oder hinter den Parzellen siehe Auflistung in der Gartenordnung.
Darüber hinaus verpflichtet der Punkt XIII. alle Pächter zur Gemeinschaftsarbeit. Die Stundenzahl pro Parzelle wird jährlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen, ebenso die Höhe des finanziellen Ausgleichs für nicht geleistete Stunden. Diese Pflicht kann durch Daueraufgaben bzw. durch Arbeitseinsätze erfüllt weden. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist nicht vorgesehen.